Elternberatung
vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1 a AußStrG
Seit 1. Februar 2013 sind Eltern vor einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, dem Gericht gegenüber
einen Nachweis zu erbringen, dass sie sich mit einer fachlich anerkannten Beratungsperson mit den Folgen der Scheidung auf ihre minderjährigen Kinder auseinandergesetzt haben.
Ziel der Elternberatung ist, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, wie Scheidung von Kindern emotional erlebt wird
und wie die Trennung gestaltet werden kann, damit das Leid der Kinder gemildert
wird und Entwicklungschancen optimiert werden.
Ich führe die Elternberatung nur im Einzelsetting (ein Elternteil) oder mit beiden Eltern durch.
Tarif: € 80,00 im Einzelsetting (60 Minuten); € 120,00 im Elternsetting (90 Minuten)
Nähere Informationen entnehmen Sie der Homepage: