Seelische Probleme lösen
Krisen und Traumen bewältigen
Wachstum und Veränderung ermöglichen

Elternberatung

 

vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1 a AußStrG

 

Seit 1. Februar 2013 sind Eltern vor einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, dem Gericht gegenüber

einen Nachweis zu erbringen, dass sie sich mit einer fachlich anerkannten Beratungsperson mit den Folgen der Scheidung auf ihre minderjährigen Kinder auseinandergesetzt haben.
Ziel der Elternberatung ist, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, wie Scheidung von Kindern emotional erlebt wird
und wie die Trennung gestaltet werden kann, damit das Leid der Kinder gemildert

wird und Entwicklungschancen optimiert werden.
Ich führe die Elternberatung nur im Einzelsetting (ein Elternteil) oder mit beiden Eltern durch.
Tarif: € 80,00 im Einzelsetting (60 Minuten); € 120,00 im Elternsetting (90 Minuten)


Nähere Informationen entnehmen Sie der Homepage:

www.kinderrechte.gv.at/beratung